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Gesundheitsreisen mit Zuschuss der Krankenkasse: Wie geht's?

Immer mehr Menschen suchen nach Möglichkeiten, ihre körperliche und geistige Gesundheit zu verbessern. In diesem Zusammenhang bieten sich Gesundheitsreisen sehr an. Doch was viele nicht wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, finanzielle Unterstützung von der Krankenkasse für solche Reisen zu erhalten. Wie das funktioniert, lest ihr hier.

Frau entspannt im Pool Geld & Recht Foto: luengo_ua/Adobe Stock

Urlaub dient für die meisten von uns zur Entspannung. Da kann ein Kururlaub eine wertvolle Möglichkeit sein, die eigene Gesundheit zu stärken. Doch wer übernimmt die Kosten für einen solchen Aufenthalt und wie kann man einen Kururlaub beantragen?

Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

Grundsätzlich gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für einen Kururlaub, abhängig von der individuellen Situation und dem jeweiligen Land. In vielen Fällen kann die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Kururlaub medizinisch notwendig ist und eine ärztliche Verordnung vorliegt. 

Wer bekommt Kururlaub?

Im Allgemeinen hat laut Sozialgesetzbuch ab dem 18. Lebensjahr jeder Anspruch auf einen Zuschuss zum Kururlaub. Voraussetzung ist, dass ein deutlicher Erholungsbedarf besteht, aber noch nicht unbedingt eine konkrete Krankheit diagnostiziert wurde. Es geht also primär um präventive Maßnahmen. Folgende Personengruppen können also Kururlaub in Anspruch nehmen:

  • Personen mit chronischen Erkrankungen: Menschen, die an chronischen Erkrankungen leiden, wie beispielsweise Rheuma, Asthma, Diabetes oder Rückenbeschwerden, können in der Regel Kururlaub beantragen. Diese Kuren dienen der Vorbeugung, Linderung und Rehabilitation der Beschwerden.
  • Personen nach Operationen oder schweren Erkrankungen: Nach einer Operation oder einer schweren Erkrankung, wie beispielsweise einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung, kann ein Kururlaub zur Rehabilitation und zur Unterstützung bei der Genesung empfohlen werden.
  • Mütter und Väter in der Erziehungszeit: Mütter und Väter, die sich in der Erziehungszeit befinden und gesundheitlich belastet sind, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur. Diese Kuren dienen der Erholung und der Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen in der Familienphase.
  • Personen mit psychischen Belastungen: Menschen, die unter psychischen Belastungen leiden, wie beispielsweise Burnout, Depressionen oder Angststörungen, können in einigen Fällen eine Kur zur psychosomatischen Rehabilitation beantragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für den Kururlaub von der Krankenkasse festgelegt werden

Wie beantrage ich einen Kururlaub?

Um einen Kururlaub beantragen zu können, ist es wichtig, zunächst einen Termin bei einem Arzt zu vereinbaren. Die medizinische Notwendigkeit für den Kururlaub muss ärztlich bescheinigt werden. Der Arzt wird die gesundheitliche Situation des Patienten beurteilen und gegebenenfalls eine Verordnung für den Kururlaub ausstellen.

Die Krankenkasse prüft den Antrag, und wenn dieser aber abgelehnt wird, lohnt es sich laut Stiftung Warentest innerhalb der vorgeschriebenen Frist, Widerspruch einzulegen. Das gilt vor allem, wenn es einen medizinischen Grund gibt, der gegen die Begründung der Krankenkasse spricht. 

Wie viel zahlt die Krankenkasse?

Wenn die Kur anerkannt wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eure Behandlung und in manchen Fällen sogar den dazugehörigen Aufenthalt., so der Deutsche Heilbäderverband.

Wie viel das genau ist, hängt von vielen Faktoren ab und wird immer individuell berechnet. Für alle gleich ist allerdings der gesetzliche Eigenanteil von 10 EUR pro Tag.

Deutscher Heilbäderverband

Was fördert die Krankenkasse?

Die Krankenkassen fördern in der Regel Kuren, die medizinisch notwendig sind und zur Verbesserung der Gesundheit und zur Rehabilitation beitragen. Die genauen Leistungen und Voraussetzungen können von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren. Im Allgemeinen werden jedoch folgende Kuren von den Krankenkassen unterstützt:

  • Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen: Dazu gehören beispielsweise Rehabilitationskuren nach Operationen oder schweren Erkrankungen, wie etwa Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs. Die Rehabilitation soll die körperliche und psychische Gesundheit wiederherstellen oder verbessern.
  • Anschlussheilbehandlungen (AHB): AHBs werden im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt und dienen der weiteren medizinischen Versorgung, Rehabilitation und Nachsorge. Hierbei können verschiedene Kuren wie zum Beispiel orthopädische, kardiologische oder psychosomatische Kuren zum Einsatz kommen.
  • Vorsorgekuren: Diese Kuren haben das Ziel, Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit zu erhalten. Vorsorgekuren werden beispielsweise bei chronischen Erkrankungen wie Asthma, Diabetes oder Rückenbeschwerden angeboten.
  • Mutter-Kind-Kuren: Diese Kuren richten sich an Mütter und ihre Kinder und dienen der Erholung, Rehabilitation und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen oder Belastungen nach der Schwangerschaft oder in der Erziehungszeit. Hier tragt ihr lediglich den vom Gesetzgeber für stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen festgelegten Eigenanteil von 10,00 € pro Erwachsenen und Tag.

Hier findet ihr eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen:

Urlaubsgeld von der Krankenkasse: Wie ihr euch euren Zuschuss holt

Viele Menschen nutzen ihre Freizeit nach der Arbeit, um Fußball zu spielen oder ins Fitnessstudio zu gehen. Wenn diese Aktivitäten zertifizierte Präventionsangebote sind, können sie von der Krankenkasse finanziell unterstützt werden. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die der Gesundheitsförderung dienen und bei denen man durch sein Engagement auch Einsparungen bei den Krankenkassenbeiträgen erzielen kann. 

Für Personen, die aufgrund von Schichtarbeit, Fernreisen, Alleinerziehung oder der Pflege von Familienangehörigen keine regelmäßige Sportteilnahme im Alltag schaffen, gibt es spezielle Kompaktmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind besonders für diejenigen geeignet, die es nicht schaffen, unter der Woche Sport zu treiben. Es werden Kurseinheiten an Wochenenden oder während des Urlaubs angeboten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein einfacher Strandbesuch auf Mallorca nicht als solche Maßnahme gilt. 

Wenn man jedoch an einem verifizierten Yogakurs am Meer teilnimmt, kann man bis zu 80 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen. Mit einem Antrag können maximal zwei Kurse im Wert von jeweils 150 Euro eingereicht werden, und wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhält man die Erstattung.

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