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EM-Ausnahme: Regierung will Nachtruhe in Deutschland lockern

Feiern bis in die Nachtstunden: Das soll beim Public Viewing bei der Heim-EM in Deutschland möglich sein.

EM Nachrichten Foto: Aleksandr Gusev/Zuma Press/dpa

Das Bundeskabinett hat eine besondere Verordnung für die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland verabschiedet. Während des Turniers sollen Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien auch nach 22 Uhr erlaubt sein. Diese Regelung stellt eine Ausnahme von den normalen Lärmschutzbestimmungen dar und ermöglicht den Kommunen, solche Veranstaltungen bis in die Nachtstunden hinein zu genehmigen.

Warum wird die Nachtruhe ausgesetzt?

Deutschland ist dieses Jahr der Gastgeber der Fußball-Europameisterschaft der Männer, die vom 14. Juni bis zum 14. Juli stattfindet. Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 um 21 Uhr. Aufgrund der üblicherweise geltenden Lärmschutzstandards könnten viele Public-Viewing-Veranstalter diese Vorgaben nicht einhalten. Daher hält das Bundesumweltministerium eine zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung für erforderlich, die für die gesamte Dauer der Europameisterschaft gilt.

Wie funktioniert das Antragsverfahren und welche Pflichten haben die Kommunen?

Für die Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen ist ein Antrag durch den Veranstalter erforderlich, der von den jeweiligen Kommunen genehmigt werden muss. Trotz der Ausnahmeregelung betont das Ministerium, dass die Kommunen weiterhin im Einzelfall zwischen dem öffentlichen Interesse an den Spielen und dem Schutz der Nachtruhe abwägen müssen. Hierbei spielen Kriterien wie die Nähe zu Wohngebieten, schutzbedürftigen Einrichtungen und die zeitliche Abfolge der Ausnahmegenehmigungen eine entscheidende Rolle.

Wie sind die Reaktionen auf die Entscheidung?

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) äußerte sich positiv zur Ausnahmeverordnung. Sie betonte, dass das Public Viewing bis in die späten Abendstunden für viele Fußballfans ein wesentlicher Bestandteil des EM-Erlebnisses sei. Die endgültige Zustimmung zur Verordnung steht noch aus, da die Bundesländer im Bundesrat darüber abstimmen müssen. Ähnliche Verordnungen gab es bereits bei den Weltmeisterschaften seit 2006 und den vorherigen Europameisterschaften.

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